Ausschreibungsvorgaben Willi Abts Förderpreis 2014
Was ist auszeichnungswürdig?
Mit
dem Willi Abts Preis werden wissenschaftliche Arbeiten prämiert, die
sich mit der Förderung eines selbstbestimmten Lebens noch in ihrem
häuslichen Umfeld wohnender älterer Menschen befassen. Ausgezeichnet
werden Arbeiten, die innovative und anwendungsorientierte Vorschläge
auf methodischer Grundlage entwickeln. Erwünscht sind auch Arbeiten, die sich präventiv mit dem Thema
selbstbestimmtes Leben im Alter auseinander setzen.
Wer kann sich bewerben?
Die
Ausschreibung richtet sich an Absolventen von Universitäten,
Medizinischen Hochschulen, Fachhochschulen und vergleichbaren
Einrichtungen. Vorgelegt werden können Dissertationen sowie
Examensarbeiten, die seit dem 01.01.2012 bei der jeweiligen Hochschule
vollständig eingereicht wurden.
Was ist bis wann einzureichen?
Die Arbeiten sind in
deutscher Sprache und als papiergebundenes Werk, in zweifacher
Ausfertigung, möglichst im Format DIN A4 einzureichen. Zusätzlich reicht
der Bewerber noch eine Datei seiner Arbeit im Datenformat .pdf ein. Die Bewerbung umfasst neben der Arbeit
einen aussagekräftigen Lebenslauf mit Werdegang. Die teilnehmenden
Bewerber verpflichten sich, die geltenden Urheberrechte zu
respektieren; die Missachtung hat automatisch einen Ausschluss zur
Folge.
Einsendungen sind
auf dem Postweg zu richten an:
Stadtverwaltung Mainz
Stiftungsverwaltung -Dezernat IV-
Stadthaus, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3 - 5
55116 M a i n z
Dateien über: simon-stiftung@t-online.de
Einsendeschluss ist der 30. April 2014. Es
gilt das Datum des Poststempels.
Wie wird die Entscheidung getroffen?
Jede eingereichte
Arbeit wird dokumentiert. Der Eingang wird bestätigt. Die Jury
bestehend aus dem Kuratorium der Mainzer Arbeitsgemeinschaft
unabhängiger Stiftungen (MAGUS) kann bei der Auswahl Experten
hinzuziehen. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Sie
sind endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Manuskripte (auch der nicht mit einem Preis ausgezeichneten
Arbeiten) werden nicht an die Einsender zurückgegeben. Mit Einreichung
der Bewerbungsunterlagen erkennt der Bewerber die Bedingungen dieser
Ausschreibung an.
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