Ausschreibungsvorgaben Willi Abts Förderpreis 2014

Was ist auszeichnungswürdig?

Mit dem Willi Abts Preis werden wissenschaftliche Arbeiten prämiert, die sich mit der Förderung eines selbstbestimmten Lebens noch in ihrem häuslichen Umfeld wohnender älterer Menschen befassen. Ausgezeichnet werden Arbeiten, die innovative und anwendungsorientierte Vorschläge auf methodischer Grundlage entwickeln. Erwünscht sind auch Arbeiten, die sich präventiv mit dem Thema selbstbestimmtes Leben im Alter auseinander setzen.

 

Wer kann sich bewerben?

Die Ausschreibung richtet sich an Absolventen von Universitäten, Medizinischen Hochschulen, Fachhochschulen und vergleichbaren Einrichtungen. Vorgelegt werden können Dissertationen sowie Examensarbeiten, die seit dem 01.01.2012 bei der jeweiligen Hochschule vollständig eingereicht wurden.

 

Was ist bis wann einzureichen?

Die Arbeiten sind in deutscher Sprache und als papiergebundenes Werk, in zweifacher Ausfertigung, möglichst im Format DIN A4 einzureichen. Zusätzlich reicht der Bewerber noch eine Datei seiner Arbeit im Datenformat .pdf ein. Die Bewerbung umfasst neben der Arbeit einen aussagekräftigen Lebenslauf mit Werdegang. Die teilnehmenden Bewerber verpflichten sich, die geltenden Urheberrechte zu respektieren; die Missachtung hat automatisch einen Ausschluss zur Folge.

Einsendungen sind auf dem Postweg zu richten an:

 

Stadtverwaltung Mainz

Stiftungsverwaltung -Dezernat IV-

Stadthaus, Kreyßig-Flügel

Kaiserstraße 3 - 5

55116  M a i n z

Dateien über: simon-stiftung@t-online.de

 

Einsendeschluss ist der 30. April 2014. Es gilt das Datum des Poststempels.

 

 

Wie wird die Entscheidung getroffen?

Jede eingereichte Arbeit wird dokumentiert. Der Eingang wird bestätigt. Die Jury bestehend aus dem Kuratorium der Mainzer Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Stiftungen (MAGUS) kann bei der Auswahl Experten hinzuziehen. Die Entscheidungen werden nicht öffentlich getroffen. Sie sind endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Manuskripte (auch der nicht mit einem Preis ausgezeichneten Arbeiten) werden nicht an die Einsender zurückgegeben. Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen erkennt der Bewerber die Bedingungen dieser Ausschreibung an.