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 | Förderanträge
 
 Für die Vergabe der Stiftungsmittel gelten folgende Richtlinien:
 
         
          | 1. | Gefördert
          werden Maßnahmen und Einrichtung als Selbtshilfeinitiativen
          natürlicher und juristischer Personen im sozialen, karitativen und
          humanitären Bereich soweit nach Ausschöpfung von Regelfinanzierungen
          und Zuwendung Dritter eine zusätzliche Unterstützung für das Vorhaben
          notwendig ist. |  
          | 2. | Einzelpersonen
          können im Sinne des Stiftungszweckes Hilfe zur Selbsthilfe erhalten,
          wenn sie wirtschaftlich hilfebedürftig sind.  |  
          | 3. | Die Förderung erfolgt durch Geldzuwendungen; sie setzen
          in der Regel den Einsatz angemessener Eigenmittel voraus.  |  
          | 4. | Förderanträge
          sind einzureichen an den Vorstand der Stiftung:
 c/o Dieter Stillger
 Castellumstrasse 32
 55252 Mainz-Kastel
 
 Den Anträgen sind - soweit zur Beurteilung erforderlich - beizulegen:
 - Angaben zum
          Antragsteller
 - Beschreibung
          des Projektes mit Begründung der Notwendigkeit
 -
          Finanzierungsplan mit Erklärung über Eigenmittel
 -
          Bewilligungsbescheide für beantragte öffentliche oder andere Mittel
 - Nachweis
          über die Aufbringung laufender Betriebskosten
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          | 5. | Die
          bewilligten Fördermittel werden bedarfsgerecht ausgezahlt, bei
          längerfristigen Maßnahmen in Teilbeträgen. Mittel, die nicht
          innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, verfallen. |  
          | 6. | Die Empfänger
          der Fördermittel haben der Stiftung die ordnungsgemäße Verwendung der
          Mittel nachzuweisen. Fördermittel, die nicht der entsprechenden
          Verwendung zugeführt werden, sind zurückzuzahlen. |  Über
        die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand: Michael Ebling, Dieter
        Stillger, Thorsten Mühl
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