| |
Förderanträge
Für
die Vergabe der Stiftungsmittel gelten folgende Richtlinien:
| 1. |
Gefördert
werden Maßnahmen und Einrichtung als Selbtshilfeinitiativen
natürlicher und juristischer Personen im
sozialen, karitativen und humanitären Bereich
soweit nach Ausschöpfung von Regelfinanzierungen
und Zuwendung Dritter eine zusätzliche
Unterstützung für das Vorhaben notwendig
ist. |
| 2. |
Einzelpersonen
können im Sinne des Stiftungszweckes Hilfe
zur Selbsthilfe erhalten, wenn sie wirtschaftlich
hilfebedürftig sind. |
| 3. |
Die
Förderung erfolgt durch Geldzuwendungen;
sie setzen in der Regel den Einsatz angemessener
Eigenmittel voraus. |
| 4. |
Förderanträge
sind einzureichen an den Vorstand der Stiftung:
c/o Evelyn
Nowak
Rheinallee 59
55294 Bodenheim
Den
Anträgen sind - soweit zur Beurteilung
erforderlich - beizulegen:
-
Angaben zum Antragsteller
-
Beschreibung des Projektes mit Begründung
der Notwendigkeit
-
Finanzierungsplan mit Erklärung über
Eigenmittel
-
Bewilligungsbescheide für beantragte öffentliche
oder andere Mittel
-
Nachweis über die Aufbringung laufender
Betriebskosten |
| 5. |
Die
bewilligten Fördermittel werden bedarfsgerecht
ausgezahlt, bei längerfristigen Maßnahmen
in Teilbeträgen. Mittel, die nicht innerhalb
von 12 Monaten abgerrufen werden, verfallen. |
| 6. |
Die
Empfänger der Fördermittel haben der
Stiftung die ordnungsgemäße Verwendung
der Mittel nachzuweisen. Fördermittel,
die nicht der entsprechenden Verwendung zugeführt
werden, sind zurückzuzahlen. |
Über
die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand:
Michael Ebling, Evelyn Nowak, Franz Roder
|