Förderanträge

Für die Vergabe der Stiftungsmittel gelten folgende Richtlinien:

1.

Gefördert werden Maßnahmen und Einrichtung als Selbtshilfeinitiativen natürlicher und juristischer Personen im sozialen, karitativen und humanitären Bereich soweit nach Ausschöpfung von Regelfinanzierungen und Zuwendung Dritter eine zusätzliche Unterstützung für das Vorhaben notwendig ist.

2.

Einzelpersonen können im Sinne des Stiftungszweckes Hilfe zur Selbsthilfe erhalten, wenn sie wirtschaftlich hilfebedürftig sind.

3.

Die Förderung erfolgt durch Geldzuwendungen; sie setzen in der Regel den Einsatz angemessener Eigenmittel voraus.

4.

Förderanträge sind einzureichen an den Vorstand der Stiftung:

c/o Dieter Stillger
Castellumstrasse 32
55252 Mainz-Kastel

Den Anträgen sind - soweit zur Beurteilung erforderlich - beizulegen:

- Angaben zum Antragsteller
- Beschreibung des Projektes mit Begründung der Notwendigkeit
- Finanzierungsplan mit Erklärung über Eigenmittel
- Bewilligungsbescheide für beantragte öffentliche oder andere Mittel
- Nachweis über die Aufbringung laufender Betriebskosten

5.

Die bewilligten Fördermittel werden bedarfsgerecht ausgezahlt, bei längerfristigen Maßnahmen in Teilbeträgen. Mittel, die nicht innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, verfallen.

6.

Die Empfänger der Fördermittel haben der Stiftung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen. Fördermittel, die nicht der entsprechenden Verwendung zugeführt werden, sind zurückzuzahlen.

Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand:
Michael Ebling, Dieter Stillger, Thorsten Mühl